Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder haben beraten lassen.

 

Im Rahmen der Elternberatung steht eine allgemeine Information über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder im Vordergrund.

 

Dauer der Beratung:  1 Einheit (60 Minuten)

 

Kosten:        Paarberatung:         € 40,-/Elternteil   

                       Einzelberatung:      € 80,-