1 Einheit (60 min.) in der Praxis         € 80,-

                                                       

 

 

Zu Ihrer Information:

  • NEU: seit 1.1.2024 ist klinisch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung; ich bitte Sie, zur ersten, aber spätestens zur zweiten Einheit, eine Überweisung Ihrer Hausärztin mitzubringen.
  • klinisch-psychologische Behandlung kann als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) von der Steuer abgesetzt werden.
  • Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, könnte es sein, dass in Ihrem Vertrag klinisch-psychologische Behandlung inkludiert ist.