1 Einheit (60 min.) in der Praxis € 90,-
Zu Ihrer Information:
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NEU: seit 1.1.2024 ist klinisch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung; falls Sie diese in Anspruch nehmen wollen, bitte ich Sie, zur ersten, aber
spätestens zur zweiten Einheit, eine Überweisung Ihrer Hausärztin mitzubringen.
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klinisch-psychologische Behandlung kann als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) von der Steuer abgesetzt werden.
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Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, könnte es sein, dass in Ihrem Vertrag klinisch-psychologische Behandlung inkludiert ist.